| Fragen und Antworten Stand: 23.02.2013 | ||
| Die folgenden Fragen
und Antworten geben Ihnen wertvolle Hinweise zur Programmanwendung.
Voraussetzung ist dabei, dass Sie stets die aktuellen Versionen des
Programms verwenden. Diese sollten Sie regelmäßig downladen und neu
installieren. In den aktuellen Versionen sind nicht nur Fehler und
Ungereimtheiten verbessert, sondern auch stets Neuerungen
eingearbeitet.
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| Frage 23 | Seit 20. Februar gilt ein
neuer Programmablaufplan zur Lohnsteuerberechnung, der die Anhebung des
Grundfreibetrags und den Abbau der kalten Progression berücksichtigt
Die Änderungen wurden in das Programm eingearbeitet, das ab sofort als Version 13.2 zum Download zur Verfügung steht. Für die Version 2013 registrierte Anwender können das Programm ohne zusätzliche Kosten downladen und installieren. Die Zusendung des Programms auf CD ist möglich. Bitte überweisen Sie dazu den Betrag von 19,90 € unter Angabe Ihres Registrierungsnamens und dem Kennwort Xpert 2013T auf das Ihnen bekannte Konto. Nach Angaben des
Bundesministeriums sind alle für 2013 bereits erstellen Abrechnungen zu
korrigieren, die Art und Weise der Neuberechnung ist allerdings nicht
zwingend festgelegt. Sie kann durch Neuberechnung zurückliegender Zeiträume,
durch eine Differenzberechnung oder durch die Erstattung in einem demnächst
fälligen Zeitraum erfolgen. |
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| Frage 22 | Die Xpert- Lohn - Programme lassen sich nicht unter Windows 7 (64-Bit) installieren! | |
| Bei Windows 7 (64-Bit) - Systemen ist zunächst der Win-WP-Modus downzuladen und zu installieren. In diesem Modus lassen sich dann auch die Xpert-Lohn-Programme installieren. | ||
| Frage 21 | Für die Lohnsteuerberechung in Zeiträumen, die nach dem 30.11.2011 beginnen und vor dem 01.01.2012 enden soll die Lohnsteuerberechung geändert worden sein! | |
| Diese Änderungen sind
eingearbeitet, einfach das Programm neu downloaden/installieren. Zu
erkennen ist das Programm an der Versionsnummer, die mit 12 endet.
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| Frage 20 | Im Programm Xpert Lohnsteuertabelle 2011 und Xpert Microlohn 2011 werden unter Umständen für die Bundesländer Hamburg und Bremen falsche Kirchensteuersätze zur Berechung der Kirchensteuer angewandt. | |
| Es werden fälschlicherweise
noch die vor Jahren geltenden Sätze 8% verwendet. Einfach die genannten
Programme neu installieren!
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| Frage 20 | Die durch das Programm errechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone stimmen nicht mit den Berechungen der Einzugsstellen überein. | |
| Sollten die Beiträge zu gering
ausfallen, könnte es sein, dass Sie ein Programm verwenden, in dem der
neue Faktor noch nicht wirksam ist. In diesem Fall und grundsätzlich
sollten Sie das neue Programm noch mal von der Internetseite downladen und
in Ihren bestehenden Lohnordner installieren..
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| Frage 19 | Der Insolvenzumlagesatz ist seit 1. Januar 2010 von 0,1% auf 0,41 % erhöht worden. Im Programm wird die Umlage immer noch mit 0,1% berechnet. | |
| Bis zuletzt gab es immer noch
Unklarheiten über alle Grunddaten zur Lohnabrechung, so dass diese
Änderung in dem Ihnen vorliegenden Programm möglicherweise noch nicht
umgesetzt ist. Bitte installieren Sie das Programm einfach neu aus dem
Downloadbereich unserer Internetseite in Ihren bestehenden Lohnordner.
Ebenso umgesetzt ist nun auch der auf der Lohnabrechung vorgeschriebene
Hinweis auf das ELENA - Verfahren.
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| Frage 18 | Seit der Installation der Xpert Lohnsteuertabelle 2010 kann die Steuertabelle 2009 nicht mehr gestartet werden! | |
| Ab dem 01.01.2010 ist die
Lohnsteuerberechnung auf eine breitere Datenbasis gestellt worden. Das hat
auch zur Folge, dass das Programm 2010 einen größeren Datenspeicher
benötigt, mit dem das Programm 2009 nicht mehr zurecht kommt. Deshalb
erscheint beim Start der Xpert Lohnsteuertabelle 2009 eine Fehlermeldung.
Zur Abhilfe sollte das Programm 2009 einfach neu in einen anderen Ordner
installiert werden (z.B.: C:\xpert09)
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| Frage 17 | Werden bei Stornierungen auch die Daten der Unfallversicherung mit ausgegeben? | |
| Seit 2006 können
Sozialversicherungsmeldungen nur noch online an die Einzugsstellen weiter
gegeben werden. Dazu stehen entsprechende Programme bzw. Ausfüllhilfen
zur Verfügung (sv-net online bzw. classic). Das Programm Xpert-Lohn
liefert Vorlagen für die Übermittlung der Daten, Stornierungen aus dem
Programm heraus enthalten aber keine übermittelten
Unfallversicherungsdaten und sollten deshalb direkt mit den Programmen und
Ausfüllhilfen erfolgen, mit denen auch die Online-Abgabe erfolgte.
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| Frage 16 | Können auch die Unfallversicherungsdaten von Beschäftigten mit einem Festlohn bzw. Monatsgehalt ausgegeben werden? | |
| Voraussetzung für die korrekte
Ausgabe der Unfallversicherungsdaten von Beschäftigten mit Festlohn bzw.
Gehalt ist, dass auch für diese Gruppe Arbeitszeiten eingetragen sind. In
den Einstellungen der Beschäftigtendaten können diese fixen
Arbeitszeiten einmalig für die Abrechungszeiträume festgelegt werden.
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| Frage 15 | Ab dem Jahr 2009 sind in die Meldungen zur Sozialversicherung auch Daten der Unfallversicherung aufzunehmen. Ist das im Programm möglich? | |
| Das Programm mit den Endziffern
000911 der Version 09.3 stellt in den Fixdaten eine entsprechende
Eingabemaske für bis zu 8 Gefahrentarifstellen zur Verfügung.
Registrierte Anwender sollten das Programm downladen und in den bestehenden
Lohnordner installieren. Gleichzeitig erhalten Sie automatisch
entsprechende Hinweise zur Umsetzung per Mail, Fax oder Briefpost.
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| Frage 14 | Im März 2009 wurde die Lohnsteuerberechung geändert, die rückwirkend ab 01.01.2009 anzuwenden ist. Ist diese Neuerung schon im Programm enthalten? | |
| Im aktuellen Programm, Version
09.3 (0000903), ist diese Änderung schon enthalten. Für Anwender steht
das Update kostenlos zum Download. Bei Versand entstehen Kosten in Höhe
von 19,- €.
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| Frage 13 | Als Berechungsgrundlage für die Umlage für das Insolvenzgeld gilt der Rentenversicherungsbruttobetrag. Bei Beschäftigten in der Gleitzone ist dafür das fiktive Bruttogehalt heranzuziehen. Ist das in der aktuellen Version umgesetzt? | |
| Das Programm in der Version 09.0
- 000101 weist den korrekten Umlagebetrag aus, das Programm ggf. neu
downladen und installieren!
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| Frage 12 | Ab 2009 ist durch den Arbeitgeber auch die Umlage für das Insolvenzgeld an die Krankenkassen abzuführen. Wie wird das im Programm umgesetzt? | |
| Das Programm in der Version 09.0
- 000101 weist den Umlagebetrag aus. Weitere
Informationen!
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| Frage 11 | Wie wird ab 2009 der einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung eingegeben bezüglich des Anteils von 0,9%, den der Beschäftigte selbst zu tragen hat? | |
| Es ist der Satz von 15,5 %
einzugeben, der Arbeitsgeber hat die Hälfte des um 0,9 % reduzierten
Satzes zu tragen. Für den Arbeitgeber ist also in diesem Fall der
abweichende Satz von 7,3% anzugeben.
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| Frage 10 | Beträge von bestimmten definierten Lohnarten sollen nicht zur Berechung der Umlage U1 bzw. U2 herangezogen werden. | |
| In diesem Fall ist in die
Bezeichnung der Lohnart die Abkürzung -U (minus und großes U)
aufzunehmen. Beispielsweise heißt es dann anstelle von
"Weihnachtsgeld" "Weihnachtsgeld -U".
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| Frage 9 | Das Programm zeigt bei der Abrechung von Geringverdienern in der Gleitzone Differenzen von einigen Cent. | |
| Unter bestimmten Voraussetzungen
konnten solche Differenzen auftreten. In der aktuellen Version ist dieses
Problem behoben. Bitte einfach das Programm downladen und neu
installieren.
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| Frage 8 | Wie kann die Datenübermittlung der Steuer- und Sozialversicherungsdaten per Internet erfolgen? | |
| Die elektronische Steuerdatenübermittlung
(Lohnsteueranmeldung) ist ebenso wie die Übermittlung der
Sozialversicherungsdaten (Beitragsnachweise und Meldungen) nicht
implementiert. Die durch das
Programm ermittelten Steuerdaten müssen online an die Finanzämter
weitergegeben werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Portal
unter der Internetadresse www.elster.de.
Ebenso
wie die Meldung der Steuerdaten ist ab dem 1. Januar 2006 auch die Meldung
der Sozialversicherungsdaten nur noch per PC möglich. Dazu steht unter http://www.itsg.de
ein Portal zur Verfügung, das per Programm oder online die Datenübertragung
möglich macht. Unter Service & Download ist die Anmeldung für das
eMail-Verfahren möglich.
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| Frage 7 | Sind die Neuregelungen ab 1. Juli 2005 in der gesetzlichen Krankenkasse mit der aktuellen Programmversion umzusetzen? | |
| Ja! Beim Beitragssatz ist der
aktuelle reduzierte Gesamtbeitragssatz inkl. der zusätzlichen 0,9%igen
Arbeitnehmerbeteiligung einzugeben, als abweichender Arbeitgeberanteil ist
der halbe reduzierte Beitragssatz anzugeben. (z.B.: Reduzierter Satz:
13,2%, Satzeingabe: 14,1%, abweichender Arbeitgebersatz: 6,6%).
Insbesondere bei der Abrechung von Beschäftigten in der Gleitzone
sollte die aktuelle Version des Programms noch mal von unserer
Internetseite down geladen und installiert werden.
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| Frage 6 | Für Beschäftigte in der Gleitzone wird kein um 0,25% erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag berechnet. | |
| Auch für Beschäftigte in der
Gleitzone erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25% auf 1,1%,
wenn er keine Kinder hat bzw. hatte. Dies ist in der aktuellen Version
bereits berücksichtigt. Laden Sie sich diese Version ggf. von unserer
Internetseite down und installieren Sie das neue Programm in Ihren
bestehenden Lohnordner.
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| Frage 5 | Das Programm berechnet einen falschen Lohnsteuerbetrag | |
| Unter bestimmten Voraussetzungen
kann es möglich sein, dass ein nicht korrekter
Lohnsteuerbetrag durch das Programm ermittelt wird, wenn ein Teil der
Lohnsteuer nach der Jahrestabelle besteuert werden soll. Die Ursache liegt
an einem Fehler im für 2005 geänderten Programmablaufplan, der
allerdings in der aktuellen Version schon behoben ist.
Laden Sie sich diese Version ggf. von unserer Internetseite down und
installieren Sie das neue Programm in Ihren bestehenden Lohnordner.
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| Frage 4 | Das Programm berechnet keinen Lohnsteuerbetrag | |
| Wenn eine
Lohnsteuerklasse in den Beschäftigtendaten angegeben ist, wird ggf. auf Grund des
Steuerbruttobetrags keine Lohnsteuer fällig. Ggf. eine Lohnsteuertabelle oder die
Xpert-PC-Lohnsteuertabelle heranziehen.
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| Frage 3 | Obwohl ein Lohnsteuerbetrag durch das Programm ermittelt wird, wird kein Kirchensteuerbetrag und ggf. kein Solidaritätszuschlag ausgewiesen. | |
| Wenn beispielsweise
Kinderfreibeträge angegeben sind, fällt unter Umständen trotz Lohnsteuer keine
Kirchensteuer und kein Soli-Zuschlag an. Kinderfreibeträge wirken sich nicht auf die
Lohnsteuer, sondern nur auf die Kirchensteuer und den Soli aus.
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| Frage 2 | Trotz Installation einer neuen Version des Programms erscheint beim Start immer noch die 'alte' Version. | |
| In der Regel tritt
dieses Problem dann auf, wenn das Programmupdate nicht in das/den richtige/n
Verzeichnis/Ordner installiert wurde oder über eine nicht aktuelle
Verknüpfung das alte Programm aufgerufen wurde.
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| Frage 1 | In der Lohnsteuerbescheinigung muss am unteren Rand die Finanzamtsnummer stehen. Wo ist sie anzugeben? | |
| Die vier Ziffern können im Mehrzweckfeld der Fixdaten nach dem
Großbuchstaben F (ohne Leerzeichen) angegeben werden. Die richtige Nummer
kann beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.
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