Fragen und Antworten  Stand: 23.02.2013
Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen wertvolle Hinweise zur Programmanwendung. Voraussetzung ist dabei, dass Sie stets die aktuellen Versionen des Programms verwenden. Diese sollten Sie regelmäßig downladen und neu installieren. In den aktuellen Versionen sind nicht nur Fehler und Ungereimtheiten verbessert, sondern auch stets Neuerungen eingearbeitet. 

 

Frage 23 Seit 20. Februar gilt ein neuer Programmablaufplan zur Lohnsteuerberechnung, der die Anhebung des Grundfreibetrags und den Abbau der kalten Progression berücksichtigt

Die Änderungen wurden in das Programm eingearbeitet, das ab sofort als Version 13.2 zum Download zur Verfügung steht. Für die Version 2013 registrierte Anwender können das Programm ohne zusätzliche Kosten downladen und installieren. Die Zusendung des Programms auf CD ist möglich. Bitte überweisen Sie dazu den Betrag von 19,90 € unter Angabe Ihres Registrierungsnamens und dem Kennwort Xpert 2013T auf das Ihnen bekannte Konto.

Nach Angaben des Bundesministeriums sind alle für 2013 bereits erstellen Abrechnungen zu korrigieren, die Art und Weise der Neuberechnung ist allerdings nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch Neuberechnung zurückliegender Zeiträume, durch eine Differenzberechnung oder durch die Erstattung in einem demnächst fälligen Zeitraum erfolgen.  

Da eine automatische Rückrechnung durch das Programm so nicht möglich ist, wird geraten, alle im Jahr 2013 erstellten Abrechnungen neu zu erstellen, die Differenzen an die Beschäftigten auszuzahlen und die neuen Beträge der Finanzbehörde zu melden.
Frage 22 Die Xpert- Lohn - Programme lassen sich nicht unter Windows 7 (64-Bit) installieren!
Bei Windows 7 (64-Bit)  - Systemen ist zunächst der Win-WP-Modus downzuladen und zu installieren. In diesem Modus lassen sich dann auch die Xpert-Lohn-Programme installieren.
Frage 21 Für die Lohnsteuerberechung in Zeiträumen, die nach dem 30.11.2011 beginnen und vor dem 01.01.2012 enden soll die Lohnsteuerberechung geändert worden sein!
Diese Änderungen sind eingearbeitet, einfach das Programm neu downloaden/installieren. Zu erkennen ist das Programm an der Versionsnummer, die mit 12 endet.

 

Frage 20 Im Programm Xpert Lohnsteuertabelle 2011 und Xpert Microlohn 2011 werden unter Umständen für die Bundesländer Hamburg und Bremen falsche Kirchensteuersätze zur Berechung der Kirchensteuer angewandt. 
Es werden fälschlicherweise noch die vor Jahren geltenden Sätze 8% verwendet. Einfach die genannten Programme neu installieren!

 

Frage 20 Die durch das Programm errechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone stimmen nicht mit den Berechungen der Einzugsstellen überein. 
Sollten die Beiträge zu gering ausfallen, könnte es sein, dass Sie ein Programm verwenden, in dem der neue Faktor noch nicht wirksam ist. In diesem Fall und grundsätzlich sollten Sie das neue Programm noch mal von der Internetseite downladen und in Ihren bestehenden Lohnordner installieren..

 

Frage 19 Der Insolvenzumlagesatz ist seit 1. Januar 2010 von 0,1% auf 0,41 % erhöht worden. Im Programm wird die Umlage immer noch mit 0,1% berechnet. 
Bis zuletzt gab es immer noch Unklarheiten über alle Grunddaten zur Lohnabrechung, so dass diese Änderung in dem Ihnen vorliegenden Programm möglicherweise noch nicht umgesetzt ist. Bitte installieren Sie das Programm einfach neu aus dem Downloadbereich unserer Internetseite in Ihren bestehenden Lohnordner. Ebenso umgesetzt ist nun auch der auf der Lohnabrechung vorgeschriebene Hinweis auf das ELENA - Verfahren.

 

Frage 18 Seit der Installation der Xpert Lohnsteuertabelle 2010 kann die Steuertabelle 2009 nicht mehr gestartet werden!
Ab dem 01.01.2010 ist die Lohnsteuerberechnung auf eine breitere Datenbasis gestellt worden. Das hat auch zur Folge, dass das Programm 2010 einen größeren Datenspeicher benötigt, mit dem das Programm 2009 nicht mehr zurecht kommt. Deshalb erscheint beim Start der Xpert Lohnsteuertabelle 2009 eine Fehlermeldung. Zur Abhilfe sollte das Programm 2009 einfach neu in einen anderen Ordner installiert werden (z.B.: C:\xpert09

 

Frage 17 Werden bei Stornierungen auch die Daten der Unfallversicherung mit ausgegeben?
Seit 2006 können Sozialversicherungsmeldungen nur noch online an die Einzugsstellen weiter gegeben werden. Dazu stehen entsprechende Programme bzw. Ausfüllhilfen zur Verfügung (sv-net online bzw. classic). Das Programm Xpert-Lohn liefert Vorlagen für die Übermittlung der Daten, Stornierungen aus dem Programm heraus enthalten aber keine übermittelten Unfallversicherungsdaten und sollten deshalb direkt mit den Programmen und Ausfüllhilfen erfolgen, mit denen auch die Online-Abgabe erfolgte.

 

Frage 16 Können auch die Unfallversicherungsdaten von Beschäftigten mit einem Festlohn bzw. Monatsgehalt ausgegeben werden?
Voraussetzung für die korrekte Ausgabe der Unfallversicherungsdaten von Beschäftigten mit Festlohn bzw. Gehalt ist, dass auch für diese Gruppe Arbeitszeiten eingetragen sind. In den Einstellungen der Beschäftigtendaten können diese fixen Arbeitszeiten einmalig für die Abrechungszeiträume festgelegt werden.

 

Frage 15 Ab dem Jahr 2009 sind in die Meldungen zur Sozialversicherung auch Daten der Unfallversicherung aufzunehmen. Ist das im Programm möglich?
Das Programm mit den Endziffern 000911 der Version 09.3 stellt in den Fixdaten eine entsprechende Eingabemaske für bis zu 8 Gefahrentarifstellen zur Verfügung. Registrierte Anwender sollten das Programm downladen und in den bestehenden Lohnordner installieren. Gleichzeitig erhalten Sie automatisch entsprechende Hinweise zur Umsetzung per Mail, Fax oder Briefpost.

 

Frage 14 Im März 2009 wurde die Lohnsteuerberechung geändert, die rückwirkend ab 01.01.2009 anzuwenden ist. Ist diese Neuerung schon im Programm enthalten?
Im aktuellen Programm, Version 09.3 (0000903), ist diese Änderung schon enthalten. Für Anwender steht das Update kostenlos zum Download. Bei Versand entstehen Kosten in Höhe von 19,- €.

 

Frage 13 Als Berechungsgrundlage für die Umlage für das Insolvenzgeld gilt der Rentenversicherungsbruttobetrag. Bei Beschäftigten in der Gleitzone ist dafür das fiktive Bruttogehalt heranzuziehen. Ist das in der aktuellen Version umgesetzt?
Das Programm in der Version 09.0 - 000101 weist den korrekten Umlagebetrag aus, das Programm ggf. neu downladen und installieren!

 

Frage 12 Ab 2009 ist durch den Arbeitgeber auch die Umlage für das Insolvenzgeld an die Krankenkassen abzuführen. Wie wird das im Programm umgesetzt?
Das Programm in der Version 09.0 - 000101 weist den Umlagebetrag aus. Weitere Informationen!

 

Frage 11 Wie wird ab 2009 der einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung eingegeben bezüglich des Anteils von 0,9%, den der Beschäftigte selbst zu tragen hat?
Es ist der Satz von 15,5 % einzugeben, der Arbeitsgeber hat die Hälfte des um 0,9 % reduzierten Satzes zu tragen. Für den Arbeitgeber ist also in diesem Fall der abweichende Satz von 7,3% anzugeben. 

 

Frage 10 Beträge von bestimmten definierten Lohnarten sollen nicht zur Berechung der Umlage U1 bzw. U2 herangezogen werden.
In diesem Fall ist in die Bezeichnung der Lohnart die Abkürzung -U (minus und großes U) aufzunehmen. Beispielsweise heißt es dann anstelle von "Weihnachtsgeld" "Weihnachtsgeld -U". 

 

Frage 9 Das Programm zeigt bei der Abrechung von Geringverdienern in der Gleitzone Differenzen von einigen Cent. 
Unter bestimmten Voraussetzungen konnten solche Differenzen auftreten. In der aktuellen Version ist dieses Problem behoben. Bitte einfach das Programm downladen und neu installieren.

 

Frage 8 Wie kann die Datenübermittlung der Steuer- und Sozialversicherungsdaten per Internet erfolgen?
Die elektronische Steuerdatenübermittlung (Lohnsteueranmeldung) ist ebenso wie die Übermittlung der Sozialversicherungsdaten (Beitragsnachweise und Meldungen) nicht implementiert. Die durch das Programm ermittelten Steuerdaten müssen online an die Finanzämter weitergegeben werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Portal unter der Internetadresse www.elster.de. Ebenso wie die Meldung der Steuerdaten ist ab dem 1. Januar 2006 auch die Meldung der Sozialversicherungsdaten nur noch per PC möglich. Dazu steht unter http://www.itsg.de ein Portal zur Verfügung, das per Programm oder online die Datenübertragung möglich macht. Unter Service & Download ist die Anmeldung für das eMail-Verfahren möglich.

 

Frage 7 Sind die Neuregelungen ab 1. Juli 2005 in der gesetzlichen Krankenkasse mit der aktuellen Programmversion umzusetzen?
Ja! Beim Beitragssatz ist der aktuelle reduzierte Gesamtbeitragssatz inkl. der zusätzlichen 0,9%igen Arbeitnehmerbeteiligung einzugeben, als abweichender Arbeitgeberanteil ist der halbe reduzierte Beitragssatz anzugeben. (z.B.: Reduzierter Satz: 13,2%, Satzeingabe: 14,1%, abweichender Arbeitgebersatz: 6,6%). Insbesondere bei der Abrechung von Beschäftigten in der Gleitzone sollte die aktuelle Version des Programms noch mal von unserer Internetseite down geladen und installiert werden.

 

Frage 6 Für Beschäftigte in der Gleitzone wird kein um 0,25% erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag berechnet.
Auch für Beschäftigte in der Gleitzone erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25% auf 1,1%, wenn er keine Kinder hat bzw. hatte. Dies ist in der aktuellen Version bereits berücksichtigt. Laden Sie sich diese Version ggf. von unserer Internetseite down und installieren Sie das neue Programm in Ihren bestehenden Lohnordner.

 

Frage 5 Das Programm berechnet einen falschen Lohnsteuerbetrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es möglich sein, dass ein nicht korrekter Lohnsteuerbetrag durch das Programm ermittelt wird, wenn ein Teil der Lohnsteuer nach der Jahrestabelle besteuert werden soll. Die Ursache liegt an einem Fehler im für 2005 geänderten Programmablaufplan, der allerdings in der aktuellen Version schon behoben ist. Laden Sie sich diese Version ggf. von unserer Internetseite down und installieren Sie das neue Programm in Ihren bestehenden Lohnordner.

 

Frage 4 Das Programm berechnet keinen Lohnsteuerbetrag
Wenn eine Lohnsteuerklasse in den Beschäftigtendaten angegeben ist, wird ggf. auf Grund des Steuerbruttobetrags keine Lohnsteuer fällig. Ggf. eine Lohnsteuertabelle oder die Xpert-PC-Lohnsteuertabelle heranziehen.

 

Frage 3 Obwohl ein Lohnsteuerbetrag durch das Programm ermittelt wird, wird kein Kirchensteuerbetrag und ggf. kein Solidaritätszuschlag ausgewiesen.
Wenn beispielsweise Kinderfreibeträge angegeben sind, fällt unter Umständen trotz Lohnsteuer keine Kirchensteuer und kein Soli-Zuschlag an. Kinderfreibeträge wirken sich nicht auf die Lohnsteuer, sondern nur auf die Kirchensteuer und den Soli aus.

 

Frage 2 Trotz Installation einer neuen Version des Programms erscheint beim Start immer noch die 'alte' Version.
In der Regel tritt dieses Problem dann auf, wenn das Programmupdate nicht in das/den richtige/n Verzeichnis/Ordner installiert wurde oder über eine nicht aktuelle Verknüpfung das alte Programm aufgerufen wurde.

 

Frage 1 In der Lohnsteuerbescheinigung muss am unteren Rand die Finanzamtsnummer stehen. Wo ist sie anzugeben?  
Die vier Ziffern können im Mehrzweckfeld der Fixdaten nach dem Großbuchstaben F (ohne Leerzeichen) angegeben werden. Die richtige Nummer kann beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.