
Diese Seite richtet sich insbesondere an bereits registrierte Programmanwender und informiert regelmäßig über aktuelle Neuerungen. Insbesondere erfährt man, wann ein Download und eine Neuinstallation des Programms sinnvoll bzw. notwendig ist.
Neue Version 2013 (Version 13.2 ab Februar 2013)
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Anpassung der Lohnsteuerberechnung nach der aktuellen Steuerdaten 2013 einschließlich der Änderung Februar 2013 |
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Umsetzung von Vorschriften und Neuerungen im Sozialversicherungsbereich 2013 |
Veränderungen
in der Gleitzone
Der Faktor für die Berechung
der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone wurde geändert. Im
Mehrzweckfeld der Beschäftigten ist die Berechnung für die Gleitzone mit dem
Buchstaben M zu kennzeichnen, Hinzurechnungsbeträge sind nach M anzugeben und
mit Doppelkreuz # abzuschließen. In den Meldungen zur Sozialversicherung wird
die Kennziffer für die Gleitzonenberechnung automatisch eingetragen. Lediglich
dann, wenn sich das Entgelt ggf. ändert und es sich auch unter 450,- oder über
850,- € bewegt, ist dies mit dem Buchstaben G (großes G!) vor Kennbuchstaben
M (für Gleitzonenberechnung) im Mehrzweckfeld anzugeben (GM).
Änderungen bei der Lohnsteuerberechung
Neuerungen gibt es
wieder bei der Ermittlung der Lohnsteuer. So spielt wieder auch der Status in der
Sozialversicherung eine größere Rolle. Dies betrifft die Renten- und
Krankenversicherungspflicht, Beiträge zur privaten Krankenversicherung und den
Umfang der Pflegeversicherung. Ferner kann durch den Eintrag eines Steuerfaktors
bei Steuerklasse IV eine Minderung des Lohnsteuerbetrags erreicht werden. Dieser
Faktor muss eingegeben werden im Textfeld des/der Beschäftigten in geschweifter
Klammer (z. B. {0,986}). Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge
(Monatsbetrag!), die bei der Lohnsteuerberechung berücksichtigt werden sollen,
sind im ebenfalls im Textfeld des/der Beschäftigten in eckigen Klammern (z. B.
[194,89]) einzugeben.
Um Fehlfunktionen bzw. Abrechnungsprobleme zu vermeiden, sollten Sie stets mit der aktuellen Version arbeiten und ggf. das Programm downladen und installieren.
Die Version enthält auch die Änderung des Programmablaufplans, der sowohl die Anhebung des Grundfreibetrags als auch den Abbau der kalten Progression berücksichtigt.
Anmerkung zur elektronischen Datenübermittlung:
Die elektronische Steuerdatenübermittlung (Lohnsteueranmeldung) ist ebenso wie die Übermittlung der Sozialversicherungsdaten (Beitragsnachweise und Meldungen) weiter nicht implementiert. Zusätzlich zum Lohnprogramm liefern wir deshalb entsprechende Informationen zur Vorgehensweise. Die durch das Programm ermittelten Steuerdaten müssen online an die Finanzämter weitergegeben werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Portal unter der Internetadresse www.elsterlohn.de. Ebenso wie die Meldung der Steuerdaten ist seit 2006 auch die Meldung der Sozialversicherungsdaten nur noch digital möglich. Dazu steht unter http://www.itsg.de ein Portal zur Verfügung, das per Programm oder online die Datenübertragung möglich macht. Unter Service & Download ist die Anmeldung für das eMail - Verfahren möglich. Das Programm Xpert - Lohn 2012 wird dafür wieder lediglich die zu übermittelnden Daten bereit stellen, die Übermittlung selbst muss programmextern erfolgen. Derzeit werden solche Zusatzmodule bzw. kostenlose Ausfüllhilfen entwickelt bzw. getestet, die nach Freigabe durch die Einzugsstellen entsprechend dem svnet - oder elster - Verfahren zur Verfügung gestellt werden. ELENA - Daten können über sv-net/classic übermittelt werden.
Rechengrößen für das Jahr 2013 (BITTE INFORMIEREN SIE SICH ÜBER DEN AKTUELLEN STAND!)
| Beitragsbemessungsgrenzen (mtl) | West | Ost | West | Ost | |
| Krankenversicherung | 3937,50 | 3937,50 | Geringfügigkeitsgrenze (mtl) | 450,00 | 450,00 |
| Rentenversicherung | 5800,00 | 4900,00 | Geringverdienergrenze Azubis (mtl) | 325,00 | 325,00 |
Rentenversicherungsbeitragssatz: 18,9 % Arbeitslosenversicherung: 3,0% Pflegeversicherung 2,05%
Der Beitragssatz der Pflichtkrankenkassen beträgt 15,50 % (7,3 % Arbeitgeber, 8,2 % Arbeitnehmer)
Seit 2005 zahlen Kinderlose mit Beginn des 23. Lebensjahres einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent statt 2,05 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil des Beschäftigten beträgt damit 1,225 (In Sachsen 1,775).
Das Programm Xpert - Lohn stellt lediglich ein
Werkzeug zur Abwicklung der Lohnbuchhaltung dar. Aus diesem Grund ist es
wichtig, dass sich die Anwender stets über Aktuelles informieren.