Diese Seite richtet sich insbesondere an bereits registrierte Programmanwender und informiert regelmäßig über aktuelle Neuerungen. Insbesondere erfährt man, wann ein Download und eine Neuinstallation des Programms sinnvoll bzw. notwendig ist.

Neue Version 2013 (Version 13.2 ab Februar 2013)

Anpassung der Lohnsteuerberechnung nach der aktuellen Steuerdaten 2013 einschließlich der Änderung Februar 2013
Umsetzung von Vorschriften und Neuerungen im Sozialversicherungsbereich 2013

Veränderungen in der Gleitzone

Der Faktor für die Berechung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone wurde geändert. Im Mehrzweckfeld der Beschäftigten ist die Berechnung für die Gleitzone mit dem Buchstaben M zu kennzeichnen, Hinzurechnungsbeträge sind nach M anzugeben und mit Doppelkreuz # abzuschließen. In den Meldungen zur Sozialversicherung wird die Kennziffer für die Gleitzonenberechnung automatisch eingetragen. Lediglich dann, wenn sich das Entgelt ggf. ändert und es sich auch unter 450,- oder über 850,- € bewegt, ist dies mit dem Buchstaben G (großes G!) vor Kennbuchstaben M (für Gleitzonenberechnung) im Mehrzweckfeld anzugeben (GM).

Änderungen bei der Lohnsteuerberechung

Neuerungen gibt es wieder bei der Ermittlung der Lohnsteuer. So spielt wieder auch der Status in der Sozialversicherung eine größere Rolle. Dies betrifft die Renten- und Krankenversicherungspflicht, Beiträge zur privaten Krankenversicherung und den Umfang der Pflegeversicherung. Ferner kann durch den Eintrag eines Steuerfaktors bei Steuerklasse IV eine Minderung des Lohnsteuerbetrags erreicht werden. Dieser Faktor muss eingegeben werden im Textfeld des/der Beschäftigten in geschweifter Klammer (z. B. {0,986}). Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge (Monatsbetrag!), die bei der Lohnsteuerberechung berücksichtigt werden sollen, sind im ebenfalls im Textfeld des/der Beschäftigten in eckigen Klammern (z. B. [194,89]) einzugeben.  

Bei der Ermittlung der Lohnsteuer spielt auch wioeder der um 0,25% erhöhte Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose eine Rolle und ist durch den Buchstaben P (großes P) im Mehrzweckfeld zu kennzeichnen. Besonderheiten in der Pflegeversicherung in Sachsen werden berücksichtigt, wenn in den Fixdaten das Bundesland Sachsen eingestellt ist.

Um Fehlfunktionen bzw. Abrechnungsprobleme zu vermeiden, sollten Sie stets mit der aktuellen Version arbeiten und ggf. das Programm downladen und installieren.

Die Version enthält auch die Änderung des Programmablaufplans, der sowohl die Anhebung des Grundfreibetrags als auch den Abbau der kalten Progression berücksichtigt.

Anmerkung zur elektronischen Datenübermittlung:  

Die elektronische Steuerdatenübermittlung (Lohnsteueranmeldung) ist ebenso wie die Übermittlung der Sozialversicherungsdaten (Beitragsnachweise und Meldungen) weiter nicht implementiert. Zusätzlich zum Lohnprogramm liefern wir deshalb entsprechende Informationen zur Vorgehensweise. Die durch das Programm ermittelten Steuerdaten müssen online an die Finanzämter weitergegeben werden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Portal unter der Internetadresse www.elsterlohn.de. Ebenso wie die Meldung der Steuerdaten ist seit  2006 auch die Meldung der Sozialversicherungsdaten nur noch digital möglich. Dazu steht unter http://www.itsg.de ein Portal zur Verfügung, das per Programm oder online die Datenübertragung möglich macht. Unter Service & Download ist die Anmeldung für das eMail - Verfahren möglich. Das Programm Xpert - Lohn 2012 wird dafür wieder lediglich die zu übermittelnden Daten bereit stellen, die Übermittlung selbst muss programmextern erfolgen. Derzeit werden solche Zusatzmodule bzw. kostenlose Ausfüllhilfen entwickelt bzw. getestet, die nach Freigabe durch die Einzugsstellen entsprechend dem svnet - oder elster - Verfahren zur Verfügung gestellt werden. ELENA - Daten können über sv-net/classic übermittelt werden.

Rechengrößen für das Jahr 2013  (BITTE INFORMIEREN SIE SICH ÜBER DEN AKTUELLEN STAND!)

Beitragsbemessungsgrenzen (mtl) West Ost West Ost
Krankenversicherung 3937,50 3937,50 Geringfügigkeitsgrenze (mtl) 450,00 450,00
Rentenversicherung 5800,00 4900,00 Geringverdienergrenze Azubis (mtl) 325,00 325,00

Rentenversicherungsbeitragssatz: 18,9 %  Arbeitslosenversicherung: 3,0%  Pflegeversicherung 2,05%

Der Beitragssatz der Pflichtkrankenkassen beträgt 15,50 % (7,3 % Arbeitgeber, 8,2 % Arbeitnehmer)

Seit 2005 zahlen Kinderlose mit Beginn des 23. Lebensjahres einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent statt 2,05 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil des Beschäftigten beträgt damit 1,225 (In Sachsen 1,775).

Das Programm Xpert - Lohn stellt lediglich ein Werkzeug zur Abwicklung der Lohnbuchhaltung dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Anwender stets über Aktuelles informieren.